Sozialdienst

Mit dem DRG-Fallpauschalensystem und der Verkürzung der Verweildauer im Krankenhaus wird dem Entlassungsmanagement eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit ist neben der stationären Behandlung eine qualitätsgerechte nachstationäre Versorgung zu gewährleisten. Unser Sozialdienst übernimmt dabei wesentliche Aufgaben.

Unser Sozialdienst ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung durch persönliche Hilfen und gezielte Maßnahmen, die auf Ihre Situation abgestimmt sind. Die Hilfe zur Selbsthilfe steht im Vordergrund, von der Krankheitsverarbeitung über die Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Selbständigkeit bis zur Eingliederung in das Erwerbsleben.

Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach:

  • GG, BGB, SGB II, III, V, VI, IX, XI, BSHG, KJHG
  • Betreuungsgesetz, u.a.

Unser Sozialdienst ist wichtig, damit wir Ihnen individuell helfen können und unter den Aspekten von Humanität, Kostendämpfung und Leistungssteigerung.